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Bitte denken Sie daran: Die Aufführung von Werken lebender Komponisten, egal ob in Gottesdienst oder Konzert, ist bei der GEMA oder der entsprechenden Gesellschaft des jeweiligen Landes (SUISA, AKM) meldepflichtig. Nur so erhalten die Komponisten von dieser Gesellschaft den Lohn für Ihre Arbeit und können weitere Werke für Sie schaffen.